Sehr geehrte Kunden oder Kundinnen,

Wir werden oft nach Garantie, Gewährleistung und Reparaturen gefragt. Grundsätzlich gilt, wir lassen Sie nicht im Stich! 

Sollten Sie während der Gewährleistungs- und oder Garantie-zeit Probleme mit Ihrem Gerät bekommen, melden Sie sich bei uns, wir erledigen alles weitere. (07153/899145)                                                      Wir übergeben die Reparatur entweder an den Werkskundendienst oder die vom Hersteller vorgegebenen Vertragswerkstätten oder an unseren deutschlandweiten Servicedienst.                                                              Wir sind der Meinung, dass diese speziell auf diese Geräte geschulten und  erfahrenen  Mitarbeiter am besten mit diesen Geräten zurechtkommen.

Auch nach dieser Zeit übernehmen diese gerne Ihre Reparatur.           (Dies ist in den meisten Fällen die günstigste Lösung, denn diese wissen durch Erfahrung sofort wo der Fehler sitzt und haben Ersatzteile meistens schon dabei)                                                                                                  Bitte melden Sie sich auch in diesem Falle bei uns, wir vermitteln Sie hierbei gerne. (07153/899145)

 

Und nun noch das Thema Gewährleistung, Garantie.                              (Text wurde übernommen, keine Gewähr)

Der kleine Unterschied: Gewährleistung und Garantie

Ab 2002 gilt eine
Gewährleistung von 2 Jahren auf alle Artikel. Der Endverbraucher hat bei Neukäufen dann die Möglichkeit, Ansprüche beim Händler geltend zu machen, falls sich die Ware von Anfang an als mangelhaft herausstellt.

Gewährleistung ist gesetzlich vorgeschrieben und enthält u. a. das Recht auf Nachbesserung. Garantie ist eine freiwillige Leistung des Verkäufers oder Herstellers.

Im Volksmund wird jede Fehlerhaftung für eine gekaufte Sache als Garantie bezeichnet. Anders als der Begriff Gewährleistung bezeichnet die
Garantie eine freiwillige zusätzliche Leistung eines Verkäufers oder Herstellers

Treten innerhalb der ersten sechs Monate Mängel am Produkt auf, musste nach
altem Recht der Käufer beweisen, daß die Ware bereits beim Kauf mangelhaft war. Nach dem neuen Recht muß der Verkäufer innerhalb dieser Zeit (6 Monate!) den Beweis erbringen, daß die Ware zum Zeitpunkt des Verkaufs fehlerfrei war.
Hingegen kommt es bei einer Garantie-Regelung nicht auf die
"Anfänglichkeit" des Mangels an, sondern nur auf das Auftreten innerhalb des Garantiezeitraums.

 

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